Zu den Rechtsschutzarten, die jeder zwar am liebsten nie in Anspruch nehmen möchte, aber dennoch sehr häufig genutzt werden, zählt die Familienrechtsschutzversicherung. Diese Versicherung regelt alle rechtlichen Angelegenheit zwischen Personen, welche entweder durch Hochzeit oder aufgrund eines verwandtschaftlichen Verhältnisses miteinander verbunden sind.
In der Regel wird der Familienrechtsschutz vor allen Dingen in zwei Fällen genutzt. Bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Scheidung oder Unterhalt. In beiden Fällen geht es oftmals um Verträge und es sollte die Rechtsart Vertragsrecht im Versicherungsvertrag integriert sein. Familienrechtsschutz bedeutet nicht nur, dass der Versicherte im Fall von Streitigkeiten mit Verwandten und Ehepartnern Rechtsschutz erhält, sondern viele Versicherungsgesellschaften verstehen unter dem Familienrechtsschutz, dass der Rechtsschutz für die gesamte Familien gilt, also nicht nur für einen Hauptversicherten, sondern auch für Lebens- oder Ehepartner und Kinder. (continue reading…)