Versicherung

Familienrechtsschutzversicherung

Zu den Rechtsschutzarten, die jeder zwar am liebsten nie in Anspruch nehmen möchte, aber dennoch sehr häufig genutzt werden, zählt die Familienrechtsschutzversicherung. Diese Versicherung regelt alle rechtlichen Angelegenheit zwischen Personen, welche entweder durch Hochzeit oder aufgrund eines verwandtschaftlichen Verhältnisses miteinander verbunden sind.

In der Regel wird der Familienrechtsschutz vor allen Dingen in zwei Fällen genutzt. Bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Scheidung oder Unterhalt. In beiden Fällen geht es oftmals um Verträge und es sollte die Rechtsart Vertragsrecht im Versicherungsvertrag integriert sein. Familienrechtsschutz bedeutet nicht nur, dass der Versicherte im Fall von Streitigkeiten mit Verwandten und Ehepartnern Rechtsschutz erhält, sondern viele Versicherungsgesellschaften verstehen unter dem Familienrechtsschutz, dass der Rechtsschutz für die gesamte Familien gilt, also nicht nur für einen Hauptversicherten, sondern auch für Lebens- oder Ehepartner und Kinder. (continue reading…)


Wohn & Hausratversicherung

Sollte das Haus beschädigt werden, kann mit einer Gebäudeversicherung der finanzielle Ruin verhindert werden. Die Gebäudeversicherung zahlt nicht nur bei Wasser, Sturm, Feuer und Hagel, sondern gibt auch bei nebenstehenden Gebäuden, die sich auf dem Grundstück befinden, Versicherungsschutz. Auch bei Naturkatastrophen wird die Gebäudeversicherung einspringen und den Schaden zahlen. Jeder Hauseigentümer sollte eine Gebäudeversicherung abschließen. Die Kosten sind in der Regel mit enormen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Es können bei Überschwemmungen, einem brennenden Dachstuhl oder bei Sturm- und Hagelschäden teure Reparaturkosten entstehen. (continue reading…)


Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Sofern das Einkommen eines Arbeitnehmers nicht einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt, befindet er sich in der Versicherungspflicht. Dieser Betrag beläuft sich aktuell auf 49.500 Euro. Wer weniger verdient, hat also keine Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist allerdings für Mitglieder einer gesetzlichen Versicherung möglich, sich bei privaten Krankenkassen zusätzlich versichern zu lassen. Auf diese Weise lassen ist es möglich Leistungen zu erhalten, die gesetzliche Versicherungen nicht anbieten. (continue reading…)


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