Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die private Unfallversicherung wird im Gegensatz von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten und unterliegt dem freien Wettbewerb.

Auch bei den Beiträgen gibt es erhebliche Unterschiede. Die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber finanziert und richten sich sowohl nach der Höhe des Entgeltes des Arbeitnehmers als auch nach der Gefahrensituation des Betriebes. Bei der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer selbst zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, kann aber auch den Leistungsumfang der Versicherung selbst bestimmen. Danach richtet sich dann auch die Höhe der eventuell zu zahlenden Prämie bei Inanspruchnahme. (continue reading…)