Diese Frage stellen sich rund zwei Millionen Bundesbürger, die seit den 1970er-Jahren Nachtstromgeräte in ihren Kellern installiert haben. Die Idee hinter diesem Konzept war, die so genannten Schwachlastphasen clever auszulasten. Würde man die Kraftwerke über Nacht ausschalten; würde dies den Unternehmen teurer zu stehen kommen, als wenn man sie kontinuierlich produzieren lässt. Deswegen bot man nicht nur tagsüber Strom an, sondern auch während der Schlafenszeit. Für Kraftwerke ohne große Speicherkapazität erweist sich diese Möglichkeit als großer Vorteil, denn sie brauchen den erzeugten Strom nicht länger zu speichern. Außerdem konnte man die Phasen, in den das Kraftwerk weniger Strom produzierte, überbrücken, ohne es gleich stillzulegen.
Heutzutage rentiert sich diese Möglichkeit nicht mehr sonderlich, denn die Preise für Nachtstrom wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. Konnte man früher ein Kilowatt pro Stunde noch für 3-5 Cent bekommen, zahlen die Verbraucher mittlerweile im Jahr 2011 mehr als 11 Cent dafür. Im Vergleich zahlt der durchschnittliche Bundeshaushalt für die gleiche Menge an herkömmlichen Strom während des Tages gerade mal knapp 10 Cent. Mittlerweile steht das Nachtstrom-Konzept insofern auch auf dem Abstellgleis. Die Regierung entschied, den früher noch sehr gut subventionierten Sektor ab 2019 stillzulegen, da sich das gesamte Verfahren daher nicht mehr wirtschaftlich lohnt. Diejenigen, die Nachtstrom beziehen, können diese Variante jedoch noch bis zum Ablaufdatum ausnutzen.
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